Internationale Emissionsvorschriften

Die Emissionsvorschriften für Schiffsmotoren umfassen:

EPA – Die US-amerikanische Umweltbehörde, die Environmental Protection Agency (EPA), reguliert die Abgasemissionen von Dieselmotoren, die auf unter US-amerikanischer Flagge fahrenden bzw. in den USA registrierten Schiffen installiert sind. Motoren ≥600 kW (805 hp) müssen EPA Tier 4 sein, während Motoren mit geringerer Leistung EPA Tier 3 sind.

EU – Die Nonroad-Richtlinie für mobile Maschinen und Geräte regelt die Abgasemissionen von Antriebs- und Hilfsmotoren von Binnenschiffen, die in der Europäischen Union betrieben werden. Diese Motoren müssen nach EU-Stufe V zertifiziert sein. Die Sportbootrichtlinie (RCD) regelt die Abgasemissionen von Antriebsmotoren, die in Sportbooten verwendet werden. Diese Motoren müssen nach RCD2 zertifiziert sein.

IMO – Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) reguliert die Abgasemissionen von Dieselmotoren über 130 kW (174 hp); Motoren, die ausschließlich in Notfällen eingesetzt werden, sind davon ausgenommen. Derzeit IMO Tier II, jedoch gilt für bestimmte Schiffe IMO Tier III, wenn sie in einem NOx-Emissionskontrollgebiet betrieben werden. Dazu gehören die nordamerikanische ECA und die U.S. Caribbean Sea ECA (gültig ab 1. Januar 2016) sowie die North Sea ECA und Baltic Sea ECA (gültig ab 1. Januar 2021).

China – Das chinesische Ministerium für Ökologie und Umwelt (MEE) reguliert die Abgasemissionen von Dieselmotoren auf unter chinesischer Flagge fahrenden/registrierten Schiffen im Binnen- und/oder Küstenverkehr. Schiffsmotoren entsprechen derzeit dem Emissionsniveau der chinesischen Stufe II.

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